Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: [Monat Jahr]
Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der AiZ Tech GmbH („Anbieter") und Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten sowie den von ihnen beauftragten Mitarbeitenden („Kunde") über die Nutzung der Anwendung „AiZ-RVG" als Software as a Service. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil.
Leistungsbeschreibung
Der Anbieter stellt eine Webanwendung bereit, die aus hochgeladenen Dokumenten Angaben extrahiert und auf dieser Grundlage eine Vergütungsberechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erzeugt. Die Extraktion erfolgt durch Texterkennung, hinterlegte Extraktionsregeln und ergänzend durch KI-gestützte Vorschläge. Die Berechnung erfolgt regelbasiert und nachvollziehbar auf Grundlage versionierter Tarifdaten (Gebührentabelle nach § 13 RVG, Vergütungsverzeichnis, Auslagen nach Teil 7 VV). Der Anbieter stellt hierfür ein technisches Werkzeug bereit; die rechtliche Prüfung und die Verantwortung für jede finale Rechnung verbleiben beim Kunden.
Kein Ersatz für rechtliche Prüfung; Ermessensentscheidungen
Die von der Anwendung erzeugten Vorschläge sind rein tatsächliche Extraktions- und Berechnungsvorschläge und stellen keine Rechtsberatung dar. Dies gilt insbesondere für die Bestimmung von Rahmengebühren nach § 14 RVG: Diese Bestimmung trifft ausschließlich der Kunde nach billigem Ermessen. Die Anwendung unterbreitet lediglich einen begründeten Vorschlag, der vom Kunden ausdrücklich zu bestätigen ist. Jede finale Rechnung setzt eine ausdrückliche Freigabe durch den Kunden voraus. Für Rechnungen, die ohne die erforderliche Prüfung finalisiert werden, übernimmt der Anbieter keine Haftung.
Registrierung, Nutzerkonten, Rollen und Zugriffsschlüssel
Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten. Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Nutzerkonten sind nicht übertragbar. Der Kunde hat den Anbieter unverzüglich zu unterrichten, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung bestehen.
Die Anwendung kennt die Rollen „Administrator", „Power-Nutzer" und „Externer Nutzer"; sie unterscheiden sich im Zugriff auf Konfigurationsbereiche, nicht in der fachlichen Verantwortung für die erstellten Abrechnungen.
Der Kunde kann für die Nutzung der Programmierschnittstelle persönliche Zugriffsschlüssel („Token") anlegen, befristen, deaktivieren und löschen. Der Klartext eines Schlüssels wird ausschließlich bei seiner Erstellung angezeigt und ist danach auch dem Anbieter nicht bekannt. Jede über einen Schlüssel des Kunden ausgelöste Nutzung gilt als Nutzung durch den Kunden. Der Kunde ist verpflichtet, Schlüssel wie Zugangsdaten zu behandeln, sie bei Verdacht auf Kenntniserlangung durch Dritte unverzüglich zu löschen und bei Ausscheiden eines angebundenen Systems zu widerrufen. Der Anbieter darf einen Schlüssel bei konkretem Missbrauchsverdacht oder bei Gefährdung des Systembetriebs sperren und unterrichtet den Kunden darüber unverzüglich.
Programmierschnittstelle
Der Anbieter stellt eine Programmierschnittstelle bereit, über die der Kunde Aktendokumente übermitteln und eine Vergütungsberechnung nebst Rechnung abrufen kann. Die Schnittstelle unterliegt den in der Leistungsbeschreibung genannten Nutzungsgrenzen (Anzahl und Größe der Dateien, Aufrufe je Zeiteinheit); der Anbieter darf diese Grenzen zur Sicherung des Betriebs anpassen und wird den Kunden über wesentliche Änderungen mit angemessener Frist informieren. Die Bestimmung von Rahmengebühren nach § 14 RVG erfolgt auch bei Nutzung der Schnittstelle ausschließlich durch den Kunden (§ 3). Ohne eine vom Kunden ausdrücklich erteilte, auf einen Höchstsatz begrenzte und jederzeit widerrufliche Vorabfreigabe erzeugt die Schnittstelle ausschließlich Rechnungsentwürfe. Erteilt der Kunde eine solche Vorabfreigabe, trifft er die Ermessensentscheidung des § 14 RVG bewusst im Voraus und trägt dafür die Verantwortung.
Nutzungspläne und Vergütung
Der Anbieter stellt verschiedene Nutzungspläne mit monatlichem Kontingent an finalen Rechnungserstellungen bereit („5 Nutzungen", „30 Nutzungen", „Unbegrenzt"). Als eine Nutzung zählt ausschließlich die erfolgreiche Erstellung einer neuen finalen Rechnung — gleich ob über die Oberfläche oder über die Programmierschnittstelle; Entwürfe, Korrekturen, Vorschauen, erneute PDF-Exporte, ergebnislose oder abgebrochene Schnittstellenaufrufe und der Versand bereits finalisierter Rechnungen sind hiervon nicht umfasst. Die Preise ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisübersicht und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Abrechnungszeitraum („Nutzungszyklus") beginnt individuell mit dem Datum der Registrierung bzw. der Planaktivierung und erneuert sich monatlich. Ist das Kontingent ausgeschöpft, können bis zum Beginn des nächsten Zyklus oder bis zu einem Planwechsel keine weiteren finalen Rechnungen erstellt werden; alle übrigen Funktionen bleiben nutzbar.
Datenverarbeitung, Mandantengeheimnis und Mandantentrennung
Der Anbieter verarbeitet die vom Kunden eingestellten Daten ausschließlich weisungsgebunden im Rahmen eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Der Anbieter gewährleistet eine strikte Trennung der Daten je Kanzlei sowie angemessene technische und organisatorische Maßnahmen, insbesondere verschlüsselte Speicherung hochgeladener Dokumente und verschlüsselte Übertragung. Der Anbieter ist sich bewusst, dass die vom Kunden verarbeiteten Daten der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen, und behandelt sie entsprechend; die eingesetzten KI-Modelle werden ausschließlich auf eigenen Servern des Anbieters in Deutschland betrieben, eine Übermittlung an externe KI- oder Cloud-Dienstleister findet nicht statt.
Der Anbieter führt über jede fachliche Nutzung ein Protokoll mit Benutzerkonto, interner Fallkennung, Kanal, Zeitpunkt und Umfangskennzahlen. Dieses Protokoll dient der Abrechnung, der Nachvollziehbarkeit und der Störungsbeseitigung; Akteninhalte werden darin nicht gespeichert.
Verfügbarkeit
Der Anbieter bemüht sich um eine möglichst unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Dienstes, schuldet jedoch keine bestimmte Verfügbarkeitsquote. Wartungsarbeiten werden, soweit zumutbar, vorab angekündigt und in verkehrsarme Zeiten gelegt.
Haftung
Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Pflicht des Kunden aus § 3 bleibt unberührt.
Vertragslaufzeit und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von [Kündigungsfrist] zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden für einen Zeitraum von [Frist] die Möglichkeit zum Export seiner Daten bereit.
Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.